Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung
Zur Umlage U1 werden alle Arbeitgeber pflichtig, die nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. Dabei werden Arbeitnehmer, die nicht vollbeschäftigt sind mit den entsprechenden Faktoren kleiner als 1 berechnet. Öffentliche Arbeitgeber und ähnliche Institutionen nehmen an dem Ausgleich nicht teil.
Die Erstattung der Aufwendungen bei Krankheit (U1) kann bei allen Arbeitnehmern (Arbeiter, Angestellte und Auszubildende) in Anspruch genommen werden.
Zur Umlage U2 sind alle Arbeitgeber (alle Betriebe, Unternehmen und öffentliche Institutionen) unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten versicherungspflichtig. Die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen erhält der Arbeitgeber von der Krankenkasse, bei der sein Arbeitnehmer versichert ist. Demnach sind die Umlagen entsprechend der Mitgliedschaft des Arbeitnehmers oder Auszubildenden mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen an die zuständige Krankenkasse zu zahlen.
Beiträge zur Umlage sind somit für die bei unserer BKK versicherten Arbeitnehmer an unsere BKK abzuführen.
Die Prüfung der Versicherungspflicht und die Erstattung von Leistungen führt für unsere BKK der BKK-Landesverband Mitte in Magdeburg durch. Bei Fragen zur Umlage können Sie sich gerne an den Landesverband Mitte wenden.
BKK Landesverband Mitte
-Lohnausgleichskasse-
Olvenstedter Chaussee 16
39130 Magdeburg
Servicetelefon: 01801 255-539







