Meldungen und Beitragsnachweisungen
Das Verwaltungsvereinfachungsgesetz sieht vor, dass Meldungen und Beitragsnachweisungen seit dem 1. Januar 2006 ausschließlich per Datenübertragung von Arbeitgebern an Krankenkassen weiterzuleiten sind.
Die vorherige Möglichkeit, die Beitragsnachweisungen beziehungsweise Meldungen in Papierform an uns zu senden, wurde ersatzlos gestrichen.
Mit Hilfe des Programms SV-Net können Sie Meldungen und Beitragsnachweisungen erstellen und über das Internet versenden. Das Programm kann kostenlos unter www.itsg.de/svnet heruntergeladen werden.
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