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Beitragssätze ab dem 01.04.2012

Grundsätzliches

Seit dem 01. Januar 2009 wird die Höhe des Beitragssatzes von der Politik festgelegt. Seitdem gilt ein bundeseinheitlicher Beitragssatz. Ab 01. Januar 2011 ist dieser auf den Wert von 15,5 % festgelegt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je 7,3 %. Dazu kommt ein Anteil von 0,9 %, der wie bisher nur von den Arbeitnehmern zu tragen ist. Erhöhen sich in Zukunft die Beiträge auf gesetzlicher Basis (also keine Zusatzbeiträge, die individuell von den Kassen erhoben werden können) muss alleine der Arbeitnehmer diese Erhöhung tragen. Der Anteil für den Arbeitgeber bleibt bei 7,3 % eingefroren. Auch Rentner zahlen ab 2009 den einheitlichen allgemeinen Beitragssatz.

Unsere aktuellen Beitragssätze ab 01.04.2012

15,5 %

für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohn- oder Gehaltsfortzahlung für mindestens sechs Wochen haben.

14,9 %

für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld.

Beitrag jeweils inklusive des Sonderbeitrags von 0,9 % (allein vom Arbeitnehmer zu tragen)!

Unsere Betriebsnummern sind:

West: 48 698 889

Ost:    01 08 54 57

Umlagesätze ab dem 01.04.2012:

U1, ermäßigter Umlage- und Erstattungssatz = 1,50 % = 50 % 
                                                 

U1, allgemeiner Umlage- und Erstattungssatz = 2,10 % = 60 %

U1, erhöhter Umlage- und Erstattungssatz = 3,50 % = 80 %

U2, Mutterschaft (MU) = 100 % = 0,36 %

U2, Beschäftigungsverbot (BV) = 100 % = 0,36 %
+ Erstattung der Arbeitgeberbeitragsanteile nach AAG

Für alle Angaben zu den Umlagesätzen gilt: Die Arbeitgeberbeitragsanteile sind mit diesen Erstattungssätzen bereits abgegolten.

Beitragssätze für freiwillige Mitglieder finden Sie in der Kategorie "Freiwillige Mitglieder".

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