Elternschaft
Herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs!
Erster Schritt nach der Entbindung
Bitte senden Sie uns die Geburtsurkunde zu. Wir benötigen sie, um die Länge der Mutterschutzfrist nach der Entbindung zu berechnen. Außerdem informieren wir Ihren Arbeitgeber über den tatsächlichen Tag der Entbindung.
Versicherungsschutz für Ihren Nachwuchs
Wenn Sie selbst versichert sind, ist Ihr Kind im Allgemeinen mit Ihnen von der Geburt an in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert. Fordern Sie einfach bei uns einen Antrag auf Familienversicherung an. Sie erhalten für Ihr Kind die BKK Versichertenkarte als Anspruchsausweis für alle Leistungen. Wenn Vater und Mutter bei verschiedenen Krankenkassen versichert sind, besteht ein Wahlrecht.
Elternzeit und Elterngeld
Zuständig für das Elterngeld sind die Elterngeldstellen der einzelnen Bundesländer. Diese geben auch Auskunft zu Anspruch und Dauer der Elternzeit. Außerdem halten sie Anträge bereit. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de.








