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Die freiwillige Mitgliedschaft in unserer BKK ist möglich

  • nach dem Ende der Versicherungspflicht durch Überschreiten der Jahresentgeltgrenze
  • wenn erstmals eine Beschäftigung aufgenommen wird und wegen der Höhe des Arbeitsentgelts keine Versicherungspflicht besteht.
  • nach dem Ende der Familienversicherung, wenn keine Beschäftigung ausgeübt wird
  • für Selbständige und so weiter

Sprechen Sie uns einfach an!

Beitragsübersicht für freiwillig Versicherte mit Kind

Beitragsübersicht für freiwillig Versicherte ohne Kind

Weiterversicherung

Freiwillige Versicherung für Arbeitnehmer

Freiwillige Versicherung für Selbständige

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BKK Linde
Abraham-Lincoln-Str. 18
65189 Wiesbaden

Tel.: 0611 7366-6
Fax: 0611 7366-610