Die freiwillige Mitgliedschaft in unserer BKK ist möglich
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nach dem Ende der Versicherungspflicht durch Überschreiten der Jahresentgeltgrenze
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wenn erstmals eine Beschäftigung aufgenommen wird und wegen der Höhe des Arbeitsentgelts keine Versicherungspflicht besteht.
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nach dem Ende der Familienversicherung, wenn keine Beschäftigung ausgeübt wird
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für Selbständige und so weiter
Beitragsübersicht für freiwillig Versicherte mit Kind
Beitragsübersicht für freiwillig Versicherte ohne Kind
Freiwillige Versicherung für Arbeitnehmer
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