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Wer kann die BKK Linde wählen?

Als geöffnete Betriebskrankenkasse können sich bei uns versichern...

  • krankenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Leistungsempfänger nach dem Arbeitsförderungsgesetz
  • Studenten bis zum 14. Fachsemester (längstens bis zum 30. Lebensjahr)
  • Rentenantragsteller und Rentner

Darüber hinaus ist für obigen Personenkreis die freiwillige Mitgliedschaft in unserer BKK möglich:

  • wenn der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin mit dem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.
BKK Linde
Abraham-Lincoln-Str. 18
65189 Wiesbaden

Tel.: 0611 7366-6
Fax: 0611 7366-610