Wer kann die BKK Linde wählen?
Als geöffnete Betriebskrankenkasse können sich bei uns versichern...
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krankenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
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Auszubildende
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Leistungsempfänger nach dem Arbeitsförderungsgesetz
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Studenten bis zum 14. Fachsemester (längstens bis zum 30. Lebensjahr)
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Rentenantragsteller und Rentner
Darüber hinaus ist für obigen Personenkreis die freiwillige Mitgliedschaft in unserer BKK möglich:
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wenn der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin mit dem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.
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