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Eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für:

- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung mehr als 400 Euro monatlich beträgt, aber die Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt. Diese Grenze wird jährlich angepasst und beträgt für das Jahr 2012: 50.850,- Euro

- Auszubildende und Studentinnen/Studenten sowie Praktikantinnen/Praktikanten, die eine in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt verrichten

- Renterinnen/Rentner sofern bestimmte Versicherungszeiten erfüllt sind

- Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Unterhaltsgeld nach dem SGB III

- Personen ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind

- Arbeitnehmer, deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze im laufenden und im folgenden Jahr nicht überschreitet sind pflichtversichert.

Aufgrund der Vielzahl von Einzelbestimmungen führen die gesetzlichen Krankenkassen jeweils eine individuelle Prüfung der Versicherungspflicht durch. Eine Befreiung von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt nur in wenigen, gesetzlich geregelten Ausnahmefällen.

 

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