Ärztliche Behandlung
Unsere Versicherten haben Anspruch auf erforderliche ärztliche Behandlungen. Unter den Vertragsärzten haben Sie die freie Arztwahl. Legen Sie dem Arzt Ihrer Wahl vor Behandlungsbeginn einfach Ihre Krankenversichertenkarte vor.
Pro Quartal entfällt auf Sie eine Praxisgebühr von 10 Euro.

BKK-Tipp
Keine Praxisgebühr bei Vorsorgeuntersuchungen und für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr!
News







