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Akupunktur

Bis Ende 2006 haben wir die Kosten einer Akupunkturbehandlung im Rahmen des "Modellvorhabens Akupunktur" übernommen. Dieses Modellvorhaben ist inzwischen abgeschlossen; mit dem Ergebnis, dass wir die Akupunktur nun als gesetzliche Leistung erbringen dürfen. Die Bestimmungen haben sich leicht geändert:

Seit 01. Januar 2007 übernehmen wir daher die Kosten für die sogenannte Ganzkörperakupunktur (bis zu 10 Sitzungen mit jeweils 30 Minuten Mindestbehandlungsdauer) bei folgenden Indikationen:

  • Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule, die seit mindestens 6 Monaten bestehen
  • Chronische Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk durch Gonarthrose, die seit mindestens 6 Monaten bestehen

Die Akupunkturbehandlung im Rahmen einer Schmerztherapie darf nur von besonders qualifizierten Ärzten durchgeführt werden.

BKK Linde
Abraham-Lincoln-Str. 18
65189 Wiesbaden

Tel.: 0611 7366-6
Fax: 0611 7366-610