Akupunktur
Bis Ende 2006 haben wir die Kosten einer Akupunkturbehandlung im Rahmen des "Modellvorhabens Akupunktur" übernommen. Dieses Modellvorhaben ist inzwischen abgeschlossen; mit dem Ergebnis, dass wir die Akupunktur nun als gesetzliche Leistung erbringen dürfen. Die Bestimmungen haben sich leicht geändert:
Seit 01. Januar 2007 übernehmen wir daher die Kosten für die sogenannte Ganzkörperakupunktur (bis zu 10 Sitzungen mit jeweils 30 Minuten Mindestbehandlungsdauer) bei folgenden Indikationen:
-
Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule, die seit mindestens 6 Monaten bestehen
-
Chronische Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk durch Gonarthrose, die seit mindestens 6 Monaten bestehen
Die Akupunkturbehandlung im Rahmen einer Schmerztherapie darf nur von besonders qualifizierten Ärzten durchgeführt werden.
News







