Arznei- und Verbandsmittel
Wir übernehmen die Kosten für alle ärztlich verordneten Arznei- und Verbandsmittel. Sie müssen lediglich einen Eigenanteil in Höhe von 10% des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 € und höchstens 10 € bezahlen. Mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels müssen Sie natürlich in keinem Fall zuzahlen.
BKK-Tipp
Von o.g. Zuzahlungen sind jedoch generell befreit:
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Versicherte unter 18 Jahren
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Verordnungen im Rahmen der Mutterschaftshilfe
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Arzneimittel zur Behandlung von anerkannten Versorgungsleiden,
Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen.
BKK-Tipp
Zuzahlungsfreie Arzneimittel
Durch neue gesetzliche Regelungen können die Krankenkassen für Wirkstoffe Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festlegen. Ein Arzneimittel, dessen Preis den jeweiligen Grenzwert nicht überschreitet, ist von der Zuzahlung freigestellt. Dies gilt bereits für mehr als 2.400 Präparate. Erkundigen Sie sich immer bei Ihrem Arzt oder Apotheker, ob es für Sie ggf. eine zuzahlungsbefreite Alternative gibt. Ihr BKK Berater steht ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
Sie möchten selbst nach zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln suchen? Nutzen Sie unseren Link zur Suchmaschine des BKK Gemeinschaftsunternehmens spectrumK:
Arzneimittelversorgung
Rabattverträge mit namhaften Herstellern
Alle Patienten qualitativ hochwertig und gleichzeitig wirtschaftlich mit Arzneimitteln zu versorgen – das ist eines der wichtigsten Anliegen der BKK Linde.
Die BKK Linde hat deshalb mit zwei namhaften Herstellern, der Firma CT Arzneimittel GmbH und der Firma Winthrop entsprechende Arzneimittel-Rabattverträge abgeschlossen. Das bedeutet für Sie: Ab dem 01.01.2009 erhalten Sie rezeptpflichtige Arzneimittel vorrangig von diesen beiden Herstellern. Die Verträge mit den bisherigen Rabattpartnern laufen zum 31.12.2008 aus.
CT Arzneimittel ist ein Berliner Traditionsunternehmen, das bereits seit 1917 für eine zuverlässige und hochqualitative Arzneimittelversorgung steht. CT ist auf die Herstellung so genannter Generika spezialisiert. Der Hauptproduktionsstandort des Unternehmens ist Deutschland. Die Rabattvereinbarung der BKK Linde läuft seit dem 01.09.2008 und deckt 100 % des von CT Arzneimittel angebotenen generischen Vollsortiments ab.
Bei den Winthrop Präparaten, die ebenfalls in der gesamten Produktpalette angeboten werden, handelt es sich in der Regel um original identische Generika. Das heißt : Die Versicherten erhalten ein Original des Mutterkonzerns sanofi-aventis, dessen Patent abgelaufen ist, unter dem Namen der Tochterfirma Winthrop.
Wir haben für Sie ein Servicetelefon zu diesem Thema eingerichtet. Hier können Sie kostenfrei mit der approbierten Apothekerin und Arzneimittelexpertin Frau Dr. Corina Böck-Hasler alle Punkte ansprechen, die Sie zu dem Thema interessieren. Rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0800-2255515 an. Wir freuen uns auf Sie!
Was sind Generika?
Produziert ein Hersteller ein Arzneimittel, das er nicht selbst entwickelt hat, wird es als Generikum bezeichnet. Generika herzustellen wird erst dann möglich, wenn der Patentschutz des ursprünglichen Entwicklers abläuft und er deshalb nicht mehr das Recht hat, das Arzneimittel allein herzustellen und zu vermarkten. Dabei sind Wirkstoffe und Wirkstärke des Generikums identisch mit denen des Ursprungarzneimittels und müssen außerdem die gleichen Prüf- und Zulassungsschritte durchlaufen.







