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Familienversicherung

  • Ihre Familienangehörigen (Ehepartner, Kinder) ohne eigenes Einkommen sind bei uns - ganz im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung - ohne zusätzliche Beitragszahlung in den umfassenden Gesundheitsschutz der BKK voll miteinbezogen.

  • Endet die Familienversicherung (z.B. durch Aufnahme einer Beschäftigung), kann sich der bisher familienversicherte Angehörige selbst bei der BKK versichern unabhängig davon, in welchem Unternehmen er tätig wird.

  • Die Familienversicherung für Kinder endet grundsätzlich mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Für Kinder in Schul- oder Berufsausbildung verlängert sich der Anspruch jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, ggf. noch zusätzlich um die Dauer von Wehr- oder Ersatzdienst.

Eine Familie  steht nebem einer Wiese auf gepflastertem Boden. Der Vater nimmt den  Sohn hoch und wirbelt ihn herum. Dieser hält einen Fußball in den  Händen. Die Mutter steht im Hintergrund. Alle lachen. 

BKK Linde
Abraham-Lincoln-Str. 18
65189 Wiesbaden

Tel.: 0611 7366-6
Fax: 0611 7366-610