Familienversicherung
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Ihre Familienangehörigen (Ehepartner, Kinder) ohne eigenes Einkommen sind bei uns - ganz im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung - ohne zusätzliche Beitragszahlung in den umfassenden Gesundheitsschutz der BKK voll miteinbezogen.
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Endet die Familienversicherung (z.B. durch Aufnahme einer Beschäftigung), kann sich der bisher familienversicherte Angehörige selbst bei der BKK versichern unabhängig davon, in welchem Unternehmen er tätig wird.
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Die Familienversicherung für Kinder endet grundsätzlich mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Für Kinder in Schul- oder Berufsausbildung verlängert sich der Anspruch jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, ggf. noch zusätzlich um die Dauer von Wehr- oder Ersatzdienst.
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