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Hautkrebsscreening

Um größere Heilungschancen bei einer Hautkrebserkrankung zu haben, ist gezielte Früherkennung sehr wichtig.

Jeder Versicherte ab 35 Jahren hat alle zwei Jahre Anspruch auf eine gründliche Untersuchung seiner Haut. Diese Untersuchung soll möglichst mit der ärztlichen Gesundheitsuntersuchung, dem Check-up, durchgeführt werden. Falls dabei ein Verdacht auf Hautkrebs entsteht, muss dieser stets durch einen Hautarzt abgeklärt werden. Das Hautkrebsscreening kann bei einem Hausarzt, Internisten, Allgemeinmediziner oder direkt beim Hautarzt durchgeführt werden. Wenn Sie nur die Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen, wird keine Praxisgebühr fällig.

Inhalte der Früherkennungsuntersuchung:

  • Gespräch zur gesundheitlichen Vorgeschichte
  • Ganzkörperuntersuchung der gesamten Haut
  • Befundmitteilung mit Beratung
  • Dokumentation in der Patientenakte
  • bei Bedarf Untersuchung beim Hautarzt
BKK Linde
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