Heilmittel
Bei ärztlich verordneten Heilmitteln wie Massagen, Bädern oder Krankengymnastik beträgt die Zuzahlung für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben 10 % der Kosten sowie 10 € je Verordnung.
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News
Bei ärztlich verordneten Heilmitteln wie Massagen, Bädern oder Krankengymnastik beträgt die Zuzahlung für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben 10 % der Kosten sowie 10 € je Verordnung.
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