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Heilmittel

Bei ärztlich verordneten Heilmitteln wie Massagen, Bädern oder Krankengymnastik beträgt die Zuzahlung für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben 10 % der Kosten sowie 10 € je Verordnung.

Ein Mann wird massiert. Ein Patient liegt auf einer Liege. Er hat die Beine angewinkelt auf einem Gymnastikball. Der Krankengymnast steht am unteren Ende der Liege und hält die Füße des Patienten fest.

 

BKK Linde
Abraham-Lincoln-Str. 18
65189 Wiesbaden

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