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Hilfsmittel

Bei ärztlich verordneten Hilfsmitteln (z.B. Hörhilfe, Körperersatzstücke, orthopädische Schuhe) ist von den Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben ein Eigenanteil zu leisten. Dieser beträgt 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 € und höchstens 10 €.

Ausgenommen von den o.g. Hilfsmitteln sind Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens!

Versicherte haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Versorgung mit Sehhilfen. Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und auf beiden Augen eine schwere Sehbeeinträchtigung aufweisen und aufgrund der Sehschwäche oder Blindheit eine Brille benötigen, haben Anpsruch auf die Versorgung mit Sehhilfen.

Der Anpspruch auf Versorgung mit Sehhilfen umfasst nicht die Kosten des Brillengestells.

BKK Linde
Abraham-Lincoln-Str. 18
65189 Wiesbaden

Tel.: 0611 7366-6
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