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Kieferorthopädische Behandlung

Die BKK übernimmt die Kosten bei kieferorthopädischen Behandlungen in Höhe von 80%. Befinden sich mehrere in Ihrem Haushalt lebende Kinder (die bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt sind) gleichzeitig in kieferorthopädischer Behandlung, beträgt unser vorläufiger Anteil für das zweite und jedes weitere Kind sogar 90% der Behandlungskosten.

Voraussetzung ist eine "KIG" Einstufung 3-5. Der Kieferorthopäde stellt bei Ihrem Kind die sogenannte kieferorthopädische Indikationsstufe (KIG) fest. Unterteilt wird diese in 5 Stufen. Nur bei den Graden 5, 4 und 3 hat der Versicherte einen Leistungsanspruch.

Wir möchten, dass Sie und Ihr Kind durchhalten. Deshalb erstatten wir Ihnen bei einem erfolgreichen Abschluss der Behandlung Ihren Eigenanteil.

Wenn bei Ihrem Kind die KIG-Stufe 1 oder 2 festgestellt wird und Sie diese Einstufung nicht nachvollziehen können, sollten Sie mit uns hierüber sprechen. Es besteht eventuell die Möglichkeit, die Erstbeurteilung in einem Gutachterverfahren zu überprüfen. Bei einer eventeullen Behandlung bei einer KIG-Eistufung von 1-2 gehen die Kosten zu Lasten des Versicherten.

Aber auch bei Erwachsenen übernehmen wir noch die Behandlungskosten, wenn eine schwerwiegende Fehlstellung des Kiefers vorliegt. Voraussetzung ist eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahme, um die bestehenden Kau- und Funktionsstörungen zu beheben.

Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kieferorthopädische Info-Broschüren können Sie bei uns anfordern unter der Email-Adresse Marion.Veit@bkk-linde.de oder Sie nehmen telefonisch mit uns Kontakt auf: 0611 / 7366 - 659.

Achtung hier kommt ein Tipp der BKK LindeBKK-Tipp

Wir möchten, dass Sie und Ihr Kind durchhalten. Deshalb erstatten wir Ihnen bei einem erfolgreichen Abschluss der Behandlung Ihren Eigenanteil.

BKK Linde
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65189 Wiesbaden

Tel.: 0611 7366-6
Fax: 0611 7366-610