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Krankengeld

Wenn man schon längere Zeit arbeitsunfähig ist, sollte man dadurch nicht auch noch in eine finanzielle Notlage geraten. Wir zahlen deshalb bei Arbeitsunfähigkeit und nach dem Ende der Entgeltfortzahlung das gesetzlich höchstmögliche Krankengeld. Derzeit sind dies 70 % des letzten Bruttoentgelts, jedoch nicht mehr als 90 % des letzten Nettoentgelts.

Von diesem Betrag müssen dann im Regelfall noch die gesetzlichen (Arbeitnehmer-) Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung in Abzug gebracht werden. Von den Beiträgen zur Krankenversicherung sind Sie während der Bezugszeit von Krankengeld aber befreit!

Dieser Anspruch ist zeitlich unbefristet, allerdings mit der Ausnahme, dass Krankengeld wegen derselben Krankheit auf 78 Wochen innerhalb von jeweils drei Jahren begrenzt ist.

BKK Linde
Abraham-Lincoln-Str. 18
65189 Wiesbaden

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