Krankenhausbehandlung
Wenn eine stationäre Krankenhausbehandlung notwendig ist, übernehmen wir - mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen - die Kosten für ärztliche Behandlungen, operative Leistungen, Medikamente, Unterkunft und Verpflegung in einem Vertragskrankenhaus - zeitlich unbegrenzt. Die Zuzahlungen sind auf höchstens 28 Tage (à 10,00 EUR) je Kalenderjahr begrenzt, und alle Versicherten unter 18 Jahren sind davon sogar völlig befreit.

Unser Service für Sie: Eine Übersicht über Krankenhäuser finden Sie in unserem BKK-Klinikfinder.
Die hierzu verwendeten Datenbasis sind die Qualitätsberichte der Krankenhäuser, die entsprechend der gültigen Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses erstellt wurden.
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