Kuren und Rehabilitation
Unseren Versicherten steht im Bedarfsfall eine ganze Reihe von Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahmen zur Verfügung. Über die Voraussetzung der Gewährung sowie über die ggf. gesetzlich vorgeschriebenen Eigenbeteiligungen sollten Sie sich von uns persönlich beraten lassen. Grundsätzlich gelten aber folgende Regelungen:
Bei ärztlicher Verordnung und Bewilligung bieten wir z.B.:
- ambulante und stationäre Vorsorgekuren in anerkannten Heilbädern bzw. Kurorten, wenn hierdurch einer drohenden Gesundheitsgefährdung erfolgsversprechend vorgebeugt werden kann.
- Kuren für Mütter sowie Mutter-Kind-Kuren.
- Vielfältige Maßnahmen der ambulanten bzw. stationären Rehabilitation zur Wiederherstellung der Leistungskraft nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall.
Sehr gerne berät Sie hierzu unser Experte Martin Bienefeld unter der Telefonnummer: 0611 7366-651.
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