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Mutterschaftsleistungen

Die BKK übernimmt sämtliche im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung entstehende Kosten. Hierzu zählen auch Leistungen wie z.B. Hebammenhilfe vor und nach der Entbindung (inkl. Vorbereitungs- und Rückbildungsgymnastik)

Darüber hinaus beraten wir Sie in allen Fragen rund um die Elternzeit und Sie genießen während der Elternzeit weiter den vollen Schutz unserer BKK. Über die Möglichkeit der Beitragsbefreiuung während der Elternzeit beraten wir Sie gerne.

Ferner übernehmen wir unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 3 mal 50 % der Kosten zur Herbeiführung einer Schwangerschaft (künstliche Befruchtung).

Unsere jungen Mitglieder bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben Anspruch auf die Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln, soweit sie ärztlich verordnet werden.

Weitere Informationen zu Schwangerschaft und Elternschaft gibt es unter der Kategorie Familienversicherung.

Ein  Frauenarzt macht Ultraschall bei einer schwangeren Patientin.

BKK Linde
Abraham-Lincoln-Str. 18
65189 Wiesbaden

Tel.: 0611 7366-6
Fax: 0611 7366-610