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Häusliche Pflege

Die Leistungen unserer Pflegekasse sichern Sie ab gegen die erheblichen finanziellen Risiken im Falle der Pflegebedürftigkeit. Häusliche Pflege liegt - im Gegensatz zur vollstationären Pflege - vor, wenn der Pflegebedürftige in seinem eigenen Haushalt oder einem Haushalt, in den er aufgenommen wurde, gepflegt wird. Darüber hinaus können bestimmte Personen, z. B. Bewohner von Altenheimen, die Leistungen der häuslichen Pflege auch außerhalb des eigenen Haushalts in Anspruch nehmen.

Drei Stufen der Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftig im Sinne des Pflege-Versicherungsgesetzes sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den "gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens" auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Um der unterschiedlichen Schwere der Pflegebedürftigkeit gerecht zu
werden, wird sie in drei Pflegestufen eingeteilt. Die genaue Einstufung erfolgt dabei in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Die Ärzte des MDK begutachten die Pflegebedürftigkeit des Versicherten in seinem Wohnbereich.

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