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Kurzzeitpflege
Wenn ein Pflegebedürftiger vorübergehend nicht in seiner häuslichen Umgebung gepflegt werden kann, kann unsere Pflegekasse unter Umständen die Kosten für die vollstationäre Pflege in einer dafür zugelassenen Einrichtung (Pflegeheim oder für Minderjährige auch Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen) tragen. Versicherte können die Kurzzeitpflege für 28 Tage im Kalenderjahr in Anpruch nehmen. Die Leistungen der Kurzzeitpflege sind nicht nach den Pflegestufen unterschieden.
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