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Tages- und Nachtpflege
Wenn ein Pflegebedürftiger in seinem Haushalt nicht ausreichend gepflegt werden kann, übernimmt unsere Pflegekasse - bis zum gesetzlichen Höchstbetrag der entsprechenden Pflegestufe - die Kosten für eine teilstationäre Pflege in einer für Tages- oder Nachtpflege zugelassenen Einrichtung, einschließlich der notwendigen Fahrkosten.
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