Zusätzliche Betreuungsleistungen
Menschen, die infolge einer Demenzerkrankung, einer psychischen Erkrankung oder aufgrund einer geistigen Behinderung dauerhaft in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind, erhalten zusätzliche Betreuungsleistungen. Betroffene Versicherte können diese Leistungen auch dann erhalten, wenn ihr Pflegebedarf für die Eingruppierung in eine Pflegestufe zu gering ist.
Die monatliche Leistung beträgt mindestens 100 €. Der Betreuungsbetrag kann auf 200 € monatlich aufgestockt werden, wenn der Medizinische Dienst dies im Einzelfall empfiehlt.
Die Betreuungsleistungen können in Anspruch genommen werden für: Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Betreuungsleistungen von zugelassenen Pflegediensten und niedrigschwellige Betreuungsangebote (öffentlich geförderte Angebote zur Betreuung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die pflegefachlich angeleitet werden).







