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Zahnärztliche Behandlung

Wie die ärztliche Behandlung, so ist auch die zahnärztliche Behandlung für BKK-Versicherte kostenfrei.
Wir übernehmen nicht nur die Kosten für allgemeine Zahnbehandlungen, sondern auch für eine Parodontosebehandlung und Aufbissschienen.

Eine  Patientin liegt auf dem Behandlungsstuhl. Der Zahnarzt schaut ihr in den  Mund.Zahnersatz

Wir beteiligen uns im Rahmen der Festzuschüsse an den Kosten der vertragszahnärztlichen Versorgung mit Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken, Prothesen). Wählen Sie eine andere Versorgungsform als die Regelversorgung bleibt der Anspruch auf den Festzuschuss erhalten.

Ihre Bemühungen zur Gesunderhaltung der Zähne werden honoriert. Unser Zuschuss erhöht sich um 20 %, wenn während der letzten fünf Jahre vor Beginn der Behandlung die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen (Zahngesundheitsuntersuchungen) in Anspruch genommen wurden. Können diese sogar für die letzten 10 Jahre lückenlos nachgewiesen werden, erhöht sich der Zuschuss um weitere 10 %. Diese Bonusregelung gilt auch für die Träger von Totalprothesen. Für den Nachweis benötigen wir Ihr Bonusheft.

In Härtefällen erhalten Sie den doppelten Festzuschuss der Regelversorgung, bzw. einen Teil des Eigenanteils erstattet. Vor Beginn einer Behandlung erstellt der Zahnarzt für Sie kostenfrei einen Heil- und Kostenplan, der von uns vor Behandlungsbeginn geprüft und genehmigt werden muss.

Unsere Ansprechpartnerinnen rund um das Thema Zahngesundheit sind:

Kerstin Kiefer, Tel.: 0611 73 66 657, Kerstin.Kiefer@Bkk-Linde.de

Astrid Folland, Tel.: 0611 73 66 671, Astrid.Folland@Bkk-Linde.de

Marion Veit, Tel.: 0611 73 66 659, Marion.Veit@Bkk-Linde.de

 

BKK Linde
Abraham-Lincoln-Str. 18
65189 Wiesbaden

Tel.: 0611 7366-6
Fax: 0611 7366-610