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Zuzahlungen/Eigenbeteiligungen

Der Gesetzgeber hat für bestimmte Leistungen Zuzahlungen der Versicherten festgelegt. In Härtefällen können wir unsere Versicherten jedoch teilweise von diesen Eigenbeteiligungen befreien:

a) Teilweise Befreiung (Überforderungsklausel)

Um jene Versicherten, bei denen eine vollständige Befreiung nicht möglich ist, dennoch vor einer finanziellen Überforderung zu schützen, sind die Zuzahlungen für Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie Fahrkosten auf höchstens 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen begrenzt. Vor der Berechnung der Eigenbelastung können abhängig von der Zahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen - vom jährlichen Bruttoeinkommen noch individuelle Freibeträge abgezogen werden. Bei Überschreitung der zumutbaren Eigenbelastung erstatten wir den Betrag, um den die Belastungsgrenze überschritten ist, und befreien Sie für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen.

b) Sonderregelung für chronisch Kranke

Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt die Belastungsgrenze 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen.

BKK Linde
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