Zuzahlungsfreie Arzneimittel
Seit dem 1. Juli 2006 legt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen regelmäßig Befreiungsgrenzen für verschiedene Arzneimittelgruppen fest.
Verordnet Ihr Arzt Ihnen ein Arzneimittel, dessen Preis die Grenze nicht überschreitet, brauchen Sie keine Zuzahlung zu leisten. Auf diese Weise stehen unseren Versicherten zahlreiche Arzneimittel zuzahlungsfrei zur Verfügung.
Auf der Homepage des GKV-Spitzenverbands finden sie diese Mittel in der Befreiungsliste Arzneimittel.
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