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Neue Mitarbeiter aus der Ukraine - Das sollten Arbeitgeber wissen

Viele Ankommende aus der Ukraine sind im erwerbsfähigen Alter und starten eine neue Zukunft in hiesigen Unternehmen.

Zahlreiche Menschen aus der Ukraine haben ihr Land bereits verlassen und wollen sich im Ausland ein neues Leben aufbauen. Nach einer Befragung des Bundesinnenministeriums (BMI) waren 92 Prozent der befragten Flüchtlinge in der Ukraine berufstätig, davon 57 Prozent in Vollzeit, bevor sie ihr Land verlassen mussten. Das Durchschnittsalter liegt bei 38 Jahren. Nur 32 Prozent sind sicher, dass sie bald in die Ukraine zurückkehren möchten.

Viele der Ankommenden in Deutschland sind also im Erwerbsalter und planen auch überwiegend eine Zukunft hier. Gleichzeitig suchen hiesige Firmen Arbeitskräfte. Was müssen Arbeitgeber in Deutschland beachten, wenn sie Menschen aus der Ukraine einstellen möchten?

Krankenkasse/Sozialleistungen

Ab 1. Juni 2022 werden die Hilfen und Sozialleistungen für hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem Sozialgesetzbuch erfolgen. Hierfür sind in der Regel die Jobcenter zuständig.

Um Leistungen nach dem SGB II im Jobcenter beantragen zu können, wird eine Aufenthaltserlaubnis oder eine sogenannte Fiktionsbescheinigung benötigt (beziehungsweise eine durch die Ausländerbehörde ausgestellte Ersatzbescheinigung, sofern diese bis zum 31. Mai 2022 ausgestellt wurde). Außerdem müssen die weiteren Voraussetzungen für die Grundsicherungsleistungen erfüllt sein.

Auf Grund der Leistung nach dem SGB II besteht auch eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Erhält eine Person bereits Arbeitslosengeld II, dann besteht hier in der Regel auch eine Krankenversicherung in Deutschland.

Arbeitserlaubnis

Ukrainische Geflüchtete müssen kein Asylverfahren abwarten. Sie erhalten in der Regel direkt eine Aufenthaltserlaubnis mit dem Vermerk „Erwerbstätigkeit erlaubt“. Damit dürfen sie arbeiten oder auch eine Ausbildung beginnen. Auch eine Anstellung als Leiharbeiter oder eine freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit ist möglich.

Meldungen zur Sozialversicherung

Werden Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt, unterliegen sie grundsätzlich den deutschen Rechtsvorschriften in allen Zweigen der Sozialversicherung, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Innerhalb von sechs Wochen muss eine Anmeldung bei einer gesetzlichen Krankenkasse erfolgen. Dies trifft auch bei Personen aus der Ukraine zu.

Hilfen für den Zugang zum Arbeitsmarkt

Die örtlichen Agenturen für Arbeit und die Jobcenter beraten und unterstützen die Personen beim Eintritt in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt. Es werden bspw. Hilfestellung bei der Suche nach einer Kinderbetreuung, beim Spracherwerb sowie bei der Anerkennung von Schul-, Studien- und Berufsabschlüssen angeboten. Außerdem kann bei der Suche nach Qualifizierung und Weiterbildung unterstützt werden. Weiterhin werden viele Formulare und Informationsunterlagen auch in ukrainischer Sprache zur Verfügung gestellt.

Bei Fragen können Sie sich an die örtlichen Agenturen für Arbeit oder die regionalen Jobcenter wenden.  

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Quelle: BKK Linde