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Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen

Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen
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Nach den gesetzlichen Regelungen müssen alle Versicherten ab dem 18. Lebensjahr Zuzahlungen zu

  • Arzneimitteln

  • Heilmitteln

  • Hilfsmitteln

  • Fahrkosten

  • stationäre Behandlungen

leisten. Es sind jedoch maximal Zuzahlungen bis zur Höhe der persönlichen Belastungsgrenze zu entrichten. Diese beträgt 2% des jährlichen Bruttoeinkommens (z.B. Rente, Gehalt/Lohn, Zinseinkünfte, Mieteinnahmen, u.s.w.) aller im Haushalt lebender Angehörigen (Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner und familienversicherte Kinder).

Bei einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung, wegen der seit mindestens 12 Monaten eine Dauerbehandlung erfolgt, verringert sich die individuelle Belastungsgrenze auf 1 % des jährlichen Bruttoeinkommens.

Voraussetzungen:

Es handelt sich generell um eine Antragsleistung. Daher ist für jedes Kalenderjahr ein separater Antrag zu stellen.

Unser Hinweis für Sie: Privatrezepte, privatärztliche Leistungen und sonstige Mehrkosten sind generell von der Erstattung ausgeschlossen. 

Frau hält ein Präsent in den Händen

eFormular zur Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen

Den Antrag auf Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen können Sie uns als eFormular übermitteln. Sie haben die Möglichkeit, die benötigten Unterlagen direkt mit einzureichen. 

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Zuzahlungsbefreiung, Befreiung, Zuzahlung, gesetzliche, keine Zuzahlung