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Wir helfen gerne.

Die Pflege eines Angehörigen ist eine fordernde Aufgabe, wofür wir größtes Verständnis haben. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zu sämtlichen Pflegeleistungen zur Seite. Rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie das kostenlose Beratungsangebot der Pflegestützpunkte.

Als Beratungsstelle vor Ort unterstützen die Pflegestützpunkte Pflegebedürftige und deren Angehörige bei sämtlichen Fragen und Problemen. Die Beratung wird ausschließlich von Fachpersonal durchgeführt und ist für Sie kostenlos.

Hände werden von einer anderen Hand gehalten

Übersicht Pflegegrade

Anstelle der bisherigen drei Pflegestufen sind fünf Pflegegrade getreten. Diese sind für den Anspruch auf Pflegeleistungen entscheidend. Entsprechend der Beeinträchtigung wird eine festgelegte Punktzahl vergeben. Grundsätzlich gilt: Je schwerwiegender die Beeinträchtigung desto höher ist die Punktzahl.

Pflegegrad 1 (Punktwert: 12,5 bis unter 27 Punkte): geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 2 (Punktwert: 27 bis unter 47,5 Punkte): erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 3 (Punktwert: 47,5 bis unter 70 Punkte): schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 4 (Punktwert: 70 bis unter 90 Punkte): schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 5 (Punktwert: 90 bis 100 Punkte): schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Gerne informieren wir Sie telefonisch über die genauen Leistungshöhen bzw. Voraussetzungen der einzelnen Leistungen. 

Pflegeberatung

BKK Linde

Fragen zum Thema Pflege? Wir beraten Sie gerne - Rufen Sie uns einfach an!

pflege@bkk-linde.de
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