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Zahnbehandlung Kieferorthopädie

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Kieferorthopädische Behandlung

Eine Kieferorthopädische Behandlung wird sowohl für Kinder, Jugendliche und Erwachsene angeboten.

Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede es bei den Voraussetzungen und der Kostenübernahme gibt haben wir für Sie zusammengestellt:

Kinder und Jugendliche

Für Kinder und Jugendliche, die bei Beginn der Behandlung noch nicht 18 Jahre alt sind und bei denen eine Zahnfehlstellung vorliegt, die das Kauen, Beißen oder Sprechen erheblich beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen drohen beteiligen wir uns an den Kosten der Behandlung.

Junges Mädchen zeigt lachend ihre Zähne

Voraussetzung:

  • Der Kieferorthopäde stellt eine Zahnfehlstellung fest und bestätigt, dass eine Behandlung notwendig ist. Im Anschluss wird ein Behandlungsplan erstellt.  

  • Zahnfehlstellungen werden in Indikationsgruppen (KIG) mit den Schweregraden 1-5 eingeteilt. Die Kostenübernahme ist ab der KIG Stufe 3 möglich. 

Die BKK Linde übernimmt 80% der vertragszahnärztlichen Kosten der Kieferorthopädischen Behandlung. Diese rechnet der Kieferorthopäde direkt mit uns ab. Den verbleibenden Eigenanteil von 20% zahlt der Versicherte direkt an den Kieferorthopäden. Wenn die Kieferorthopädische Behandlung einschließlich der Retentionsphase (Haltephase) vom Kieferorthopäden mit schriftlicher Bestätigung abgeschlossen wird, erstatten wir Ihnen auch den Eigenanteil. Wenn mehrere Kinder (unter 18 Jahren), die im gemeinsamen Haushalt leben, in Kieferorthopädischer Behandlung sind, übernehmen wir für Ihr zweites und jedes weitere Kind zunächst 90% der Kosten. Die Erstattung des restlichen Eigenanteils erfolgt,wie beim ersten Kind, nach erfolgreichem Beenden der Behandlung.

Einverständniserklärung zur Erstattung der kieferorthopädischen Behandlung

Bei der kieferorthopädischen Behandlung benötigen wir, bei Kindern über 16 Jahren oder geschiedenen und getrennt lebendenden Ehepartnern, eine Einverständniserklärung zur Kostenerstattung. Bitte laden Sie sich diese herunter und fügen Sie sie dem eFormular bei.

  • Einverständniserklärung zur Erstattung der Eigenanteile KFO Download
    Einverständniserklärung zur Erstattung der Eigenanteile KFOherunterladen

eFormular zur Erstattung der Eigenanteile der kieferorthopädischen Behandlung

Den Antrag zur Erstattung Ihrer Eigenanteile einer kieferorthopädischen Behandlung können Sie uns als eFormular übermitteln. Beachten Sie bitte, dass für die Erstattung der Eigenanteile die Behandlung abgeschlossen sein muss.

Als Login nutzen Sie Ihre Zugangsdaten der BKK Linde Service App.

Sie haben noch keinen Zugang zur Service App? Dann fordern Sie jetzt Ihren Zugangscode an und registrieren Sie sich. Kehren Sie nach Ihrer erfolgreichen Registrierung zu diesem Formular zurück und schließen Sie den Antrag ab.

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Erwachsene

Wenn Sie bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr vollendet haben und bei Ihnen eine schwere Kieferanomalie vorliegt, übernehmen wir 80% der vertragszahnärztlichen Kosten der Kieferorthopädischen Behandlung. Diese rechnet der Kieferorthopäde direkt mit uns ab.
Den verbleibenden Eigenanteil von 20% zahlen Sie  direkt an den Kieferorthopäden. Wenn die Kieferorthopädische Behandlung einschließlich der Retentionsphase (Haltephase) vom Kieferorthopäden mit schriftlicher Bestätigung abgeschlossen wird, erstatten wir Ihnen den Eigenanteil.

Voraussetzung:

Nur bei schweren Kieferanomalien, die komplizierte kieferchirurgisch- kieferorthopädische Therapiemaßnahmen (eine Operation am Kiefer zum Ausgleich der Fehlstellung) erfordern und eine Einstufung mindestens in die Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) 3 - 5 vorliegt. 

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