Anwartschaft
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Wollen Sie sich privat oder auch beruflich eine längere Zeit im Ausland aufhalten? Dann empfehlen wir Ihnen sich bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt Gedanken zu machen, wie Sie sich bei Ihrer Rückkehr nach Deutschland im Krankheitsfall absichern wollen.

Bei kurzen, privaten Reisen bis zu 42 Tagen sollten Sie grds. nur beachten, dass Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Diese deckt die zusätzlichen Behandlungskosten ab, die von der BKK Linde nicht getragen werden dürfen. Sollte Sie Ihr Arbeitgeber beruflich in das Ausland entsenden, dann ist dieser für Ihre zusätzliche Absicherung verpflichtet.

Dauert Ihr Aufenthalt im Ausland länger? Dann werden Sie sicher eine alternative Absicherung im Krankheitsfall vereinbaren. Hier ist zu unterscheiden, ob es sich um Europäisches Ausland (EWR-Staaten) oder um einen Staat handelt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat.

Mann steht vor einer Weltkarte

Absicherung EWR-Staaten

Wenn Sie sich in einem Land niederlassen, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht und im dortigen Versicherungssystem versichert sind, ist die BKK Linde bei Ihrer Rückkehr der erste Ansprechpartner.

Planen sie einen längeren Aufenthalt außerhalb von Europa (EWR-Staaten), dann schließen Sie und eventuell Ihre Ehepartner und Kinder in der Regel eine private Krankenversicherung ab. Hier ist zu beachten, dass bei Ihrer Rückkehr nach Deutschland gegebenenfalls die private Krankenversicherung Ihr erster Ansprechpartner ist und nicht mehr die BKK Linde, egal ob Sie vorher bei uns krankenversichert waren.

Egal wohin es Sie zieht, wichtig ist, dass Ihnen mit der Rückkehr nach Deutschland keine Nachteile entstehen. Ein Rückkehrrecht in die Gesetzliche Krankenversicherung nach einem Auslandsaufenthalt kann bspw. für eine Familie mit Kindern sehr wichtig sein, da hier - im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung - der Vorteil einer kostenlosen Familienversicherung besteht.

Was leistet eine Anwartschaft?

Was leistet eine Anwartschaft?

  • Rückkehrrecht in die Gesetzliche Krankenversicherung

  • Erhalt des Rechtes für Selbstständige einen Tarif mit Tagegeld in der GKV abschließen zu können

  • Anrechnung der Vorversicherungszeiten während des Auslandsaufenthaltes für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung

Während der Anwartschaft bestehen jedoch keine Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung. Deshalb können Sie eine Anwartschaft nur abschließen, wenn Sie sich für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes privat krankenversichert haben. Auch Ihre Angehörige, die Sie in das Ausland begleiten müssen privat krankenversichert sein. Diese private Auslandskrankenversicherung sollte sich auf vorübergehende Aufenthalte in Deutschland erstrecken.

Krankenversicherung (Inkl. Zusatzbeitrag von 1,3 %)52,31 Euro
Pflegeversicherung mit Kinder10,03Euro
Pflegeversicherung ohne Kinder11,19 Euro

Hier können Sie die Anwartschaft beantragen:

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