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Krankengeld bei Arbeitslosengeldbezug I

Krankengeld bei Arbeitslosengeldbezug I
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Sie haben ab dem ersten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld. Zunächst erhalten Sie sechs Wochen Leistungsfortzahlung durch die Agentur für Arbeit. Wenn Sie weiter arbeitsunfähig erkrankt sind, können Sie von uns Krankengeld erhalten. Die Höhe des Krankengelds wird in der Höhe des Arbeitslosengeldes gewährt.

Voraussetzung:

  • Sie beziehen Arbeitslosengeld I, beim Bezug von Arbeitslosengeld II besteht kein Anspruch auf Krankengeld

Frau am Laptop rechnet mit Taschenrechner

eFormular Krankengeld beantragen

Den Antrag auf Krankengeld können Sie uns als eFormular übermitteln. Sie haben die Möglichkeit, weitere Unterlagen direkt mit einzureichen. 

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