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Medizinische Informationsobjekte (MIO)

  • standardisierter Datenaustausch 
  • bessere Dokumentation
  • Informationssystem im Gesundheitswesen
Medizinische Informationsobjekte (MIO)
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Medizinische Informationsobjekte – MIO

MIO ist die Abkürzung für „Medizinische Informationsobjekte“. Sie sollen medizinische Patientendaten standardisieren und einheitlich dokumentieren. Dadurch wird der sektorenübergreifende Datenaustausch ermöglicht und vereinheitlicht.

So können medizinische Informationen in der elektronischen Patientenakte (ePA) in einem einheitlichen Format hinterlegt werden. Dabei geben MIOs die Struktur der zu hinterlegenden Daten vor. Ziel ist es, dass die abgelegten Objekte an jedem Gerät durch die Berechtigten abgerufen und verarbeitet werden können.

Zudem sollen Übertragungsabbrüche vermieden werden, indem eine einheitliche, maschinenlesbare Struktur geboten wird. Somit wird es beispielsweise möglich, Daten auch an andere Dienstleister im Gesundheitswesen (wie z.B. das Krebsregister) zu übertragen und somit eine bessere medizinische Versorgung zu gewährleisten.

Neuartig sind MIOs, da es bisher keine Möglichkeiten gab, Informationen auf allen Systemen lesen und abrufen zu können. Dem sollen MIOs entgegenwirken, sodass kein weiterer Informationsverlust mehr vorherrscht.

Beispiel Entlassbriefe 

Bisher mussten Entlassbriefe von den Mitarbeitern der Krankenhäuser ausgedruckt und den Versicherten ausgehändigt werden.

Diese haben dann ihrem behandelnden niedergelassenen Arzt das Dokument zur Verfügung gestellt. In manchen Fällen wurden die ausgedruckten Entlassbriefe seitens der Mitarbeiter direkt an die Ärzte weitergeleitet. Bereits hier kam es zuweilen zu Problemen, wenn unklar war, ob der postalische Versand durch die Klinik selbst erfolgte.

Schlussendlich haben die niedergelassenen Ärzte diese Ausdrucke dann manuell in ihr Verwaltungssystem einspeisen müssen. Durch den Krankenhaus-Entlassbrief als „Medizinisches Informationsobjekt“ müssen diese Ausdrucke nicht mehr erfolgen.

So können andere Leistungserbringer künftig Entlassbriefe über den Zugriff auf die ePA von Patienten und Patientinnen direkt in Ihrem eigenen System (wie beispielsweise dem Praxisverwaltungssystem (PVS)) einsehen. Voraussetzung hierfür ist, dass Patienten und Patientinnen Ihnen die Zugriffsrechte gewährt haben.

Durch den geplanten Entlassbrief als Medizinisches Informationsobjekt kommt es damit künftig nicht mehr zu Medienbrüchen und Informationsverlusten. Die KBV beschreibt das Prozedere verbildlicht sehr gut folgendermaßen:

„Stellt man sich die ePA als einen Schrank vor, in dem Informationen in Schubladen gelagert werden, dann bilden die MIOs die Bauanleitung für die Fächer der Schubladen. MIOs definieren, welche Information in welches Fach gehört. Darüber hinaus ermöglichen die MIOs zugriffsberechtigten Akteuren des Gesundheitswesens sowie Versicherten auf diese Information zuzugreifen, unabhängig von deren IT-System“ (Quelle: https://mio.kbv.de/pages/viewpage.action?pageId=53248149).

Beispiel Impfpass

Als erstes MIO wurde der Impfpass entwickelt, wodurch durchgeführte Impfungen künftig direkt in der elektronischen Patientenakte hinterlegt werden können. Es ist so möglich, von Versicherten den aktuellen Impfstatus zu überprüfen und weitergehende Informationen zu erhalten, ohne dass diese das Impfbuch bei sich tragen müssen. Die Patienten und Patientinnen können zudem selbst ihren Impfstatus überprüfen und ein Verlust des Impfbuches in Papier ist dann nicht mehr möglich. Zukünftig soll auch eine Erinnerungsfunktion implementiert werden, sodass Ärzte die Möglichkeit haben, ihre Patienten und Patientinnen über nötige Impfungen zu informieren. Diese Funktion wird deutliche Entlastungen der Arztpraxen schaffen und Patientensicherheit gewährleisten.

FAQ - Medizinische Informationsobjekte

Ist MIO gleich ePA?

MIOs sind Medizinische Informationsobjekte. Diese können zum Beispiel durch Leistungserbringer in der elektronischen Patientenakte (ePA) abgelegt werden.

Wo werden MIOs verarbeitet?

In der ePA und in den Informationssystemen der Akteure im Gesundheitswesen.

Format: XML-Datei im FHIR-Format (FHIR-XML-Datei).

Zugriff: Patienten und Patientinnen via ePA, Personen und Leistungserbringer, welche Zugriffsrechte der Patienten und Patientinnen erhalten haben.

Wie erfolgt der Zugriff?

MIOs sind so konzipiert, dass die Anzeige über Integrationen möglich sein soll (Krankenhausinformationssystem (KIS), Praxisverwaltungssystem (PVS), ePA-App).

Noch nicht alle Systeme können MIOs verarbeiten und anzeigen. In diesen Fällen kann der MIO Viewer verwendet werden. Web-App des MIO Viewers: https://mio-viewer.kbv.de/#/

Können Mitarbeiter der BKK Linde auf MIOs zugreifen?

Nein, Krankenkassen haben aus Gründen des Datenschutzes keinen Zugriff auf die ePA und somit auch keinen Zugriff auf MIOs.

Wie kann ein MIO angelegt werden?

Durch Leistungserbringer können MIOs angelegt werden. Hierzu bedarf es der Einrichtung der Zugriffsberechtigung durch die Patienten und Patientinnen für die Leistungserbringer.

Das Erteilen des Zugriffs kann entweder über die App der Patienten und Patientinnen erfolgen oder in der Arztpraxis durch das Einlesen der eGK und Eingabe der dazugehörigen PIN. Diese PIN („Personal Identification Number“: Persönliche Identifikationsnummer) erhalten Patienten und Patientinnen auf Anfrage von ihrer Krankenkasse nach persönlicher Identifikation (weitere Informationen finden Sie hier: https://bkk-linde.de/leistungen/elektronische-gesundheitskarte-egk/).

Nach der Anlage im Informationssystem des Leistungserbringers werden im besten Falle die bereits erfassten Daten übernommen.

Beispiel Anlage des MIOs eImpfpass:

Für den eImpfpass sollten folgende Schritte im Praxisablauf umgesetzt sein:

  • Bei der Anmeldung wird gefragt, ob die Patientin oder der Patienten einen Eintrag im eImpfpass wünscht. Es wird überprüft, ob eine ePA angelegt ist und die Arztpraxis darauf Zugriff hat.

  • Die Ärztin oder der Arzt führt nach entsprechendem Vorgespräch die Impfung durch.

  • Die Ärztin oder der Arzt dokumentiert die Impfung in der Primärdokumentation im PVS. Dazu gehören Angaben zur Impfung, zur Charge, ICD-10-Codes, Abrechnungsziffer und Dokumentationsziffer nach Schutzimpfungs-Richtlinie.

  • Die Ärztin oder der Arzt dokumentiert die Impfung im eImpfpass. Das PVS öffnet eine Maske zum Erstellen des Eintrags im eImpfpass. Idealerweise befüllt das PVS bereits vorliegende Informationen automatisch. Notwendig sind Angaben zur Patientin oder zum Patienten, zur Impfung und zur verantwortlichen Person – alle könnten automatisch von PVS bereitgestellt werden.

  • Die Ärztin oder der Arzt signiert den Eintrag elektronisch.

  • Die Ärztin oder der Arzt speichert den Eintrag in der ePA des Versicherten mit dem ePA-Modul des PVS.

Können Patienten und Patientinnen MIOs selber anlegen?

Nein, die Anlage erfolgt über die Leistungserbringer. Die Anlage der MIOs wird dann in der ePA der Versicherten vorgenommen.

Wie können MIOs ergänzt oder aktualisiert werden?

MIOs können durch Leistungserbringer aktualisiert werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Leistungserbringer das MIO ursprünglich selbst erstellt hat. Sobald Versicherte dem Leistungserbringer entsprechende Zugriffsrechte auf die ePA gewährt haben, kann dieser das MIO aktualisieren.

Wie können MIOs gelöscht werden?

„Eine Instanz eines MIO-Dokuments darf vom Versicherten nur gesamthaft gelöscht werden, d.h., dass alle MIO-Dateien einer Instanz gelöscht werden müssen. Ein Leistungserbringer kann sowohl von ihm selbst eingestellte als auch von anderen Leistungserbringern eingestellte MIO-Dateien einzeln löschen“ (Quelle: gematik, 2021, S. 17:
https://fachportal.gematik.de/fileadmin/Fachportal/Anwendungen/MIO/gemInfo_MIO-Baukasten_V1.0.0.pdf)

Wer wirkt an der Entwicklung mit?

Federführend betreut die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Entwicklung der MIOs (https://www.kbv.de/html/mio.php).

Viele weitere Institutionen des Gesundheitswesens wirken an der Entwicklung der MIOs mit. Es erfolgt die Erstellung in Versionen, welche zuerst durch Fachgespräche und Reviews überprüft werden. Danach wird jede einzelne Version einer öffentlicher Kommentierungsphase (mio.kbv.de) zur Verfügung gestellt. An der Kommentierung können sich alle interessierten Personen und Organisationen beteiligen. Erst dann werden die MIOs vom Vorstand der KBV festgelegt.

Welche Risiken gibt es?

Bei endgültiger Löschung der ePA (elektronische Patientenakte) gehen den Versicherten mitunter Daten verloren, die wiederbeschafft werden müssen. Daher ist der sorgsame Umgang mit der ePA unerlässlich. Vor Löschung von Konten sollten Versicherte ihre benötigten Dokumente und so auch MIOs sichern.

Die MIOs können dann über den MIO Viewer eingesehen werden: https://mio-viewer.kbv.de/#/

Welche MIOs gibt es bisher?

Bereits festgelegte MIOs:

  • Impfpass 1.1.0

  • Bonusheft 1.1.0

  • Mutterpass 1.0.0

  • Mutterpass 1.1.0

  • U-Heft 1.0.1

MIOs in Bearbeitung:

  • Laborbefund 1.0.0

  • Telemedizinisches Monitoring 1.0.0

  • Überleitungsbogen 1.0.0

  • KH-Entlassbrief 1.0.0

  • DiGA Toolkit 1.0.0

  • DiGA Device Toolkit 1.0.0

  • Patientenkurzakte 1.0.0

Was müssen Versicherte beachten?

Versicherte müssen nichts beachten. Die Integration der MIOs in die ePA erfolgt seitens der gematik. Zur Anlage von MIOs müssen einzig die Zugriffsberechtigungen dem entsprechenden Leistungserbringer erteilt werden. Dies kann über das Kartenlesegerät des Arztes oder direkt über die ePA erfolgen.

Weiterführende Links

MIO-Baukasten Anleitung zur Umsetzung von MIOs in der elektronischen Patientenakte (ePA): https://fachportal.gematik.de/fileadmin/Fachportal/Anwendungen/MIO/gemInfo_MIO-Baukasten_V1.0.0.pdf

Website der KBV zu den MIOs: https://mio.kbv.de/site/mio

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MIO, ePA, Medizinische Informationsobjekte, elektronische Patientenakte