Verhinderungspflege
Fragen Sie uns jetzt anJetzt Anfrage stellen
oder

Wir sichern Ihre Pflege

Ist die Pflegeperson vorübergehend nicht in der Lage die Pflege durchzuführen, haben Sie Anspruch auf eine Verhinderungs-/Ersatzpflege. Die Leistung kann im häuslichen Bereich durch eine Privatperson oder durch einen Pflegedienst oder auch in einer vollstationären Einrichtung erfolgen. Eine Kombination aus den genannten Angeboten ist möglich.

Folgende Kosten werden erstattet: 1.612,- Euro für maximal 42 Tage im Kalenderjahr

Die Leistung kann auch als "stundenweise Verhinderungspflege" in Anspruch genommen werden.

Voraussetzungen:

  • Es muss Pflegegrad 2 - 5 vorliegen

  • Die Pflege muss vor Beginn der Verhinderung mindestens sechs Monate durchgeführt worden sein

  • Die Pflegeperson kann wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus sonstigen Gründen die Pflege vorübergehend nicht durchführen

Wird die Ersatzpflege von Verwandten/Verschwägerten bis zum 2. Grad (Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Schwiegerkinder, Schwiegerenkel, Schwiegereltern, Schwager / Schwägerin, Großeltern des Ehegatten, Stiefeltern, Stiefgroßeltern, Stiefkinder, Stiefenkelkinder) übernommen, dürfen die Aufwendungen den 1,5 fachen Betrag des Pflegegeldes nicht übersteigen. 

Für die Verhinderungspflege können bis zu 806,- € aus dem Budget der Kurzzeitpflege übernommen werden. Hierfür ist ein besonderer Antrag notwendig. Bei Inanspruchnahme wird das Budget der Kurzzeitpflege entsprechend gekürzt.

Regelungen für pflegebedürftige Personen unter 25 Jahren.

Im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes haben sich seit dem 01.01.2024 Änderungen in der Verhinderungs/-Ersatzpflege für pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 4 oder 5 ergeben, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:

  • Der Anspruch auf Ersatzpflege beträgt bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr

  • Es ist keine Vorpflegezeit erforderlich, die Ersatzpflege kann sofort in Anspruch genommen werden

  • Der bereits veranschlagte Betrag von 1.612 Euro der Verhinderungspflege gilt weiterhin. Darüber hinaus kann der Betrag um max. 1.774 Euro aus der Kurzeitpflege (wenn noch nicht ausgeschöpft) aufgestockt werden

  • Bei einer Ersatzpflege durch Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad gilt der 2-fache Satz des Pflegegeldes

Pflegeeinrichtungssuche 

Egal, ob Sie eine stationäre Pflegeeinrichtung suchen oder einen ambulanten Dienst in Anspruch nehmen möchten, mit der Pflegeeinrichtungssuche finden Sie die passende Hinfle in Ihrer Nähe. 

Hände werden von einer anderen Hand gehalten

eFormular Verhinderungspflege

Den Antrag auf Verhinderungspflege können Sie uns als eFormular übermitteln. Sie haben die Möglichkeit, weitere Unterlagen direkt mit einzureichen. 

Als Login nutzen Sie Ihre Zugangsdaten der BKK Linde Service App.

Sie haben noch keinen Zugang zur Service App? Dann fordern Sie jetzt Ihren Zugangscode an und registrieren Sie sich. Kehren Sie nach Ihrer erfolgreichen Registrierung zu diesem Formular zurück und schließen Sie den Antrag ab.

eService Formular online einreichen
Leistungen die auch andere Nutzer interessieren
  • Casaplus - Sicher zu Hause auch im Alter
    Seniorenpaar sitzt in der Küche am Tisch
    Zusatzleistung inklusive

    Casaplus - Sicher zu Hause auch im Alter

    Casaplus ist ein Beratungsprogramm zur Vermeidung von alterstypischen Gesundheitsgefährdungen im Alltag. Nutzen Sie unsere persönliche und unbürokratische Hilfe.

  • Pflegeleistungen
    Ältere Dame lächelte in die Kamera
    Gesetzliche Leistung

    Pflegeleistungen

    Versicherte bei denen mindestens der Pflegegrad 1 vorliegt haben Anspruch auf Pflegeleistungen. Wir informieren Sie, welche Pflegeleistungen Ihnen zustehen.