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Vollstationäre Pflege

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Vollstationäre Pflege
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Vollstationäre Pflege

In manchen Fällen ist eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich, weil keine Pflegeperson vorhanden ist oder der Umfang der Pflege eine stationäre Betreuung erforderlich macht. Hier übernehmen wir je nach Pflegegrad folgende Kosten:

  • Pflegegrad 1:     125,- Euro/Monat

  • Pflegegrad 2:      770,- Euro/Monat

  • Pflegegrad 3:   1.262,- Euro/Monat

  • Pflegegrad 4:   1.775,- Euro/Monat

  • Pflegegrad 5:   2.005,- Euro/Monat

Voraussetzung: Es muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen

Pflegeeinrichtungssuche

Egal, ob Sie eine stationäre Pflegeeinrichtung suchen oder einen ambulanten Dienst in Anspruch nehmen möchten, mit der Pflegeeinrichtungssuche finden Sie die passende Hilfe in Ihrer Nähe. 

Junge Frau umarmt ältere Frau

eFormular vollstationäre Pflege

Den Antrag auf vollstationäre Pflege (Vollzeitpflege)  können Sie uns als eFormular übermitteln. Sie haben die Möglichkeit, weitere Unterlagen direkt mit einzureichen. 

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Vollzeitpflege behinderter Menschen

Lebt ein pflegebedürftiger behinderter Mensch ganztägig (Tag und Nacht) in einer speziellen Einrichtung für behinderte Menschen, erhält er dort auch die individuell benötigten Pflegehilfen. Spezielle Einrichtungen in diesem Sinn sind z. B. Internate zur schulischen Ausbildung behinderter Kinder oder Werkstätten für behinderte Menschen mit behindertengerechten Arbeitsplätzen.

Vorrangig geht es in einer solchen Einrichtung um Maßnahmen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, sodass die berufliche und soziale Eingliederung, die schulische Ausbildung oder die Erziehung Hauptmerkmale der vollstationären Versorgung sind. In allen diesen Einrichtungen stellt die pflegerische Versorgung der dort auf Dauer lebenden behinderten Menschen nur eine notwendige Begleitmaßnahme dar. Sie steht aber nicht im Vordergrund wie in einem typischen vollstationären Pflegeheim. Für diese Hauptleistungen sind regelmäßig andere Träger als die Pflegekasse zuständig.

An den Pflegekosten aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigung beteiligt sich die BKK-Pflegekasse bei Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2 pauschal mit einem Betrag in Höhe von 15 % der Heimkosten. Diese Pauschale ist begrenzt auf einen monatlichen Höchstbetrag von 266 €, der direkt an die Einrichtung geleistet wird.

Verbringt ein in einer speziellen Einrichtung vollstationär versorgter Pflegebedürftiger auch Tage in häuslicher Umgebung (z. B. am Wochenende oder in den Ferienzeiten), können zusätzliche Leistungsansprüche entstehen (so z. B. auf Pflegesachleistungen oder Pflegegeld).

eFormular Vollzeitpflege für behinderte Menschen

Den Antrag auf Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen können Sie uns als eFormular übermitteln. Sie haben die Möglichkeit, weitere Unterlagen direkt mit einzureichen. 

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