Wiedereingliederung
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Nach einer längeren Krankheit und Ausfall an Ihrem Arbeitsplatz ist es oft schwer sofort wieder vollständig in das Berufsleben einzusteigen. Mit einer Wiedereingliederung lässt sich die Gefahr einer direkten Überforderung und damit einen Rückschlag für Ihr Wohlbefinden minimieren.

Voraussetzungen für die Wiedereingliederung

Ihre aktuelle Belastbarkeit stellt Ihr behandelnder Arzt fest. Aufgrund der Diagnose arbeiten Sie zunächst weniger Stunden pro Woche als bisher. Auch Ihre Aufgaben können dabei geringer und leichter sein. So nehmen Sie allmählich Ihre Berufstätigkeit wieder bis zum ursprünglichen Umfang auf.

Sind Sie mit einer Wiedereingliederung einverstanden, erstellt Ihr behandelnder Arzt zunächst einen Wiedereingliederungsplan. Darin legt er fest, wie Ihre Arbeitszeit schrittweise bis zum ursprünglichen Umfang angehoben werden soll.

Anschließend stimmen Sie und Ihr Arbeitgeber dem Wiedereingliederungsplan zu.

Kollegen schauen gemeinsam auf einen Bildschirm

Wichtig: Senden Sie den zugestimmten Wiedereingliederungsplan zeitnah an die BKK Linde.

Gut zu wissen: Während der schrittweisen Wiederaufnahme der Arbeit sind Sie weiterhin arbeitsunfähig krank geschrieben. Daher bleibt Ihr Anspruch auf Krankengeld erhalten.

Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber in dieser Zeit ein Gehalt für Ihre Arbeit, verringert sich das Krankengeld entsprechend.

Für die Zeit der Wiedereingliederung benötigt die Krankenversicherung weiterhin die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit und der damit verbundenen Krankengeld-Zahlung.

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