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Sonderregelungen für Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern enden

Ab Juli gelten wieder die bekannten Untersuchungszeiträume für die Kinder-Vorsorgeuntersuchungen

Im Rahmen der Corona-Pandemie konnten Eltern von Kindern im Alter von 1 bis 6 Jahren die Vorsorgeuntersuchungen U6 bis U9 auch außerhalb der vorgesehenen Untersuchungszeiträumen und den damit angeschlossenen Toleranzzeiten in Anspruch nehmen. Diese Regelung ist am 30.06.2022 ausgelaufen.

Ab 01. Juli gelten wieder die vom Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) anberaumten Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten. Davon betroffen sind folgende Kinder-Früherkennungsuntersuchungen

  • U6
  • U7
  • U7a
  • U8
  • U9

Der G-BA behält die Entwicklung der pandemischen Lage genau im Blick und kann, wenn es erforderlich wird, erneut zeitlich begrenzte Sonderregelungen zu seinen Richtlinien beschließen.

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