Neuer PV-Beitrag

Beiträge zur Pflegeversicherung ab dem 01.07.2023

Beiträge ab 01.07.2023

Aufgrund des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes gelten seit dem 1. Juli 2023 neue Beitragssätze für die Pflegeversicherung. Der allgemeine Beitragssatz wurde auf 3,4 Prozent angehoben (bisher: 3,05 %), während der Zuschlag für Kinderlose nun bei 0,6 Prozent liegt (bisher: 0,35 %).

Familien mit mehr als einem Kind unter 25 Jahren profitieren von Abschlägen. Diese betragen ab dem zweiten bis zum fünften Kind je 0,25 Prozent. Berücksichtigt werden Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Persönliche Situation 

PV-Beitragssatz seit 01.07.2023 

Anteil Arbeitgeber seit 01.07.2023

Anteil Arbeitnehmer seit 01.07.2023 

Beschäftigte ohne Kinder 

4,0 % 

1,7 % 

2,3 %

Beschäftigte mit 1 Kind unter 25

3,4 % 

1,7 %

1,7 % 

Beschäftigte mit 2 Kindern unter 25 

3,15 % 

1,7 %

1,45 %

Beschäftigte mit 3 Kindern unter 25 

2,9 %

1,7 %

1,2 % 

Beschäftigte mit 4 Kindern unter 25 

2,65 % 

1,7 %

0,95 %

Beschäftigte mit 5 und mehr Kindern unter 25 

2,4 % 

1,7 %

0,7 %

Beschäftigte mit Kindern ab 25

3,4 % 

1,7 % 

1,7 % 

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