Wir sind transparent, denn Ihr Vertrauen ist uns wichtig!
Satzung Krankenkasse der Betriebskrankenkasse Linde
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Satzung Pflegekasse der Betriebskrankenkasse Linde
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BKK Linde Transparenzbericht (inkl. Jahresrechnungsergebnis)
Finden Sie hier die Geschäftsergebnisse und wichtige Zahlen, Daten und Fakten zum letzten Geschäftsjahr.
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Die Termine unseres Verwaltungsrats
Termin | Veranstaltungsort |
---|---|
11.04.2024 | Wiesbaden |
21.06.2024 | Aschaffenburg |
13.12.2024 | Wiesbaden |
Vorstandsvergütung: Transparenz und Offenheit
Vorstandsfunktion: Vorsitzender des Vorstands
Grundvergütung (gezahlter Jahresbetrag): 147.000,00 Euro
Variable Bestandteile*: 39.200 Euro
Versorgungsregelungen:
Zusatzversorgung/Betriebsrenten (jährlich aufzuwendender Betrag): 6.762,00 Euro
Zuschuss zur privaten Versorgung (jährlich aufzuwendender Betrag): kein
Sonstige Vegütungsbestandteile:
Dienstwagen auch zur privaten Nutzung (jährlich aufzuwendender Betrag des geldwerten
Vorteils entsprechend der steuerrechtl. 1 %-Regelung***): 4.722,00 EuroWeitere Vergütungsbestandteile (u.a. private Unfallversicherung) : keine
Weitere Regelungen:
Übergangsregelungen nach dem Ausscheiden aus dem Amt (Höhe/Laufzeit): keine
Regelungen für den Fall der Amtsenthebung/-entbindung bzw. bei Fusionen (Höhe/Laufzeit): keine
Höhe/Laufzeit einer Abfindung/eines Übergangsgeldes bzw. Weiterzahlung der Vergütung/Weiterbeschäftigung : keine
*Tatsächlich zur Auszahlung gelangter Betrag im vorangegangenen Jahr (Zuflussprinzip)
**bei bereits laufenden Verträgen, denen vor Einführung der 1 %-Methode zugestimmt worden ist, auch Angabe der jährlichen Leasingkosten möglichVorstandsfunktion: Vorständin
Grundvergütung: 170.000 Euro
Variable Bestandteile*: 40.000 Euro
Versorgungsregelungen:
Zusatzrente/Betriebsrente: 17.212,00 Euro
Zuschuss zur privaten Versorgung: keine
Sonstige Vergütungsbestandteile:
Dienstwagen auch zur privaten Nutzung (jährlich aufzuwendender Betrag des geldwerten Vorteils entsprechend der steuerrechtlichen 1 %-Regelung: 5.752,50 Euro
Weitere Vergütungsbestandteile (u.a. private Unfallversicherung): 605,30 Euro
Weitere Regelungen:
Übergangsregelung nach dem Ausscheiden aus dem Amt (Höhe/Laufzeit): Weiterbeschäftigung als leitende Angestellte
Regelungen für den Fall der Amtsenthebung/-entbindung bzw. bei Fusionen (Höhe/Laufzeit einer Abfindung/eines Übergangsgeldes bzw. Weiterzahlung der Vergütung/Weiter-beschäftigung):
Amtsenthebung: keine Amtsenthebung
Fusion: Einvernehmliche Regelung einer angemessenen Lösung*Tatsächlich zur Auszahlung gelangter Betrag im vorangegangenen Jahr (Zuflussprinzip)
** bei bereits laufenden Verträgen, denen vor Einführung der 1 %-Methode zugestimmt worden ist, auch Angabe der jährlichen Leasingkosten möglichFunktion und Grundvergütung/variable Bestandteile*
Vorstandsvorsitzende: 262.000 Euro/keine
Stellv. Vorstandsvorsitzender: 254.000 Euro/keine
Mitglied des Vorstands: 250.000,00 Euro/keine
Versorgungsregelungen - Zusatzversorgung/Betriebsrente:
Vorstandsvorsitzende: 49.166,00 Euro
Stellv. Vorstandsvorsitzender: 71.807,00 Euro
Vorstandsmitglied: 30.118,00 Euro
Zuschuss zur privaten Versorgung:
Vorstandsvorsitzende: keine
Stellv. Vorstandsvorsitzender: keine
Vorstandsmitglied: keine
Sonstige Vergütungsbestandteile:
Dienstwagen auch zur privaten Nutzung (jährlichaufzuwendender Betrag des geldwerten Vorteils entsprechend der steuerrechtlichen 1 %-Regelung**:
Weitere Vergütungsbestandteile (u.a. private Unfallversicherung):
Vorstandsvorsitzende: keine
Stell. Vorstandsvorsitzender: keine
Vorstandsmitglied: keineWeitere Regelungen:
Übergangsregelungen nach dem Ausscheiden aus dem Amt (Höhe/Laufzeit)
Vorstandsvorsitzende: keine
Stellv. Vorstandsvorsitzender: keine
Vorstandsmitglied: keineRegelungen für den Fall der Amtsenthebung/-entbindung bzw. bei Fusionen (Höhe/Laufzeit einer Abfindung/eines Übergangsgeldes bzw. Weiterzahlung der Vergütung/Weiterbe-schäftigung):
Vorstandsvorsitzende: Regelungen werden im Einzelfall getroffem
Stellv. Vorstandsvorsitzender: Regelungen werden im Einzelfall getroffen
Vorstandsmitglied: Regelungen werden im Einzelfall getroffen*Tatsächlich zur Auszahlung gelangter Betrag im vorangegangenen Jahr (Zuflussprinzip)
**bei bereits laufenden Verträgen, denen vor Einführung der 1 %-Methode zugestimmt worden ist,
auch Angabe der jährlichen Leasingkosten möglich
Null Toleranz gegen Gewalt!
Leider kam es in der jüngsten Vergangenheit zu Äußerungen und Handlungen mit Gewaltbereitschaft gegenüber Mitarbeitern/-innen der BKK Linde. Jegliche Anwendung von Gewalt sowie bereits die Äußerung zur Gewaltbereitschaft wird die BKK Linde als Arbeitgeber auf keinen Fall tolerieren. Bitte beachten Sie unsere Information dazu.
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Sozialversicherungswahl
Im aktuellen Jahr fand keine Wahlhandlung bei der BKK Linde statt. Die öffentlichen Bekanntmachungen über die Vertreter des Verwaltungsrats finden Sie hier.
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