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Ab 01.07.2023 Änderung in der Pflegeversicherung

Neue Beiträge für Eltern in der Pflegeversicherung

Änderung Pflegeversicherung zum 01.07.2023 

Im Juni 2023 wurde die Pflegereform mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen. Die Reform bringt gravierende Änderungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen – aber auch Änderungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber die kurzfristig umgesetzt werden müssen.  

Neben der Beitragssatzanpassung (neu 3,4 Prozent) und dem Kinderlosenzuschlag (neu 0,6%) wurde auch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07. April 2022 zur Entlastung von Familien mit mehreren Kindern umgesetzt.  Zum ursprünglich geplanten Gesetzentwurf (letzter BKK Linde– Newsletter) gab es im Verlaufe der Gesetzgebung noch diverse Anpassungen. 

Eltern von mehr als einem Kind profitieren nunmehr von Beitragsabschlägen. Diese betragen für jedes Kind ab dem zweiten und bis zum fünften Kind 0,25 Prozent. Dies ist in der Beitragsabführung von den entsprechenden Meldestellen (z.B. Arbeitgebern) zu berücksichtigen bzw. falls nicht bekannt entsprechend bei den Beschäftigten zu erfragen.   

Neu:  Berücksichtigungsfähig sind Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Einen Verlängerungstatbestand über das 25. Lebensjahr wie z.B. in der Familienversicherung (Betreuung von Behinderten, Bundesfreiwilligendienst etc.) ist nicht vorgesehen.  

Da der Arbeitgeberanteil unabhängig von der Zahl der Kinder bei 1,7 Prozent bleibt, wirkt die Entlastung direkt bei den Mitgliedern. Die Elterneigenschaft gilt lebenslang, d. h. bei Vollendung des 25. Lebensjahres der für den Beitragsabschlag zu berücksichtigenden Kinder gilt der Beitragssatz von 3,4 Prozent weiter. 

Mitglied ohne Kinder ab 23 Lebensjahr 

4,00 % (Arbeitnehmer Anteil: 2,3 %) 

Mitglieder mit 1 Kind unter 25 Lebensjahr bzw.  Kinder haben das  25. Lebensjahr schon vollendet 

3,40 % ( AN Anteil: 1,7%) 

… mit 2 Kinder unter  25. Lebensjahr 

3,15 %  (AN –Anteil: 1,45 %)  

… mit 3 Kinder unter  25. Lebensjahr 

2,90 % (AN-Anteil: 1,20 %) 

… mit 4 Kinder unter 25. Lebensjahr 

2,65 % (AN-Anteil: 0,95%) 

… mit 5 und mehr Kinder unter 25. Lebensjahr 

2,40 % (AN-Anteil: 0,70 %) 

Ausführliche Informationen finden Sie im Infoblatt der GKV

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